Tipps für RadlerInnen

Die Straßenverkehrsvorschriften werden regelmäßig an das Verkehrsgeschehen angepasst, insbesondere an den Stand der Unfallforschung. Wer sich an die Verkehrsregeln hält, fährt auf der sicheren Seite.

Fahrräder sind Fahrzeuge und Fahrzeuge fahren in der Regel auf der Fahrbahn. Das Radfahren auf dem Gehweg ist nur an besonders gefährlichen Stellen erlaubt oder vorgeschrieben.

Der Aufmerksamkeitsbereich eines Autofahrers endet häufig an der Bordsteinkante. Radfahrende auf dem Gehweg sind für sie praktisch unsichtbar. Das führt, insbesondere beim Abbiegen, häufig dazu, dass Radfahrende übersehen werden. Besonders kritisch ist hier der relativ große tote Winkel bei LkW.

Also, wo immer möglich auf der Straße fahren und damit im Sichtbereich der Autofahrer bleiben.

Übrigens: Das Bußgeld für unerlaubtes Fahren auf dem Gehweg beträgt zwischen 55 und 100 Euro.