Tipps für RadlerInnen

Die Straßenverkehrsvorschriften werden regelmäßig an das Verkehrsgeschehen angepasst, insbesondere an den Stand der Unfallforschung. Wer sich an die Verkehrsregeln hält, fährt auf der sicheren Seite.

Wer die Straßenverkehrsordnung anschaut, wird diesen Begriff nirgendwo finden. Im Sinne der StVo sind Fahrräder Fahrzeuge und Radfahrende sind Fahrzeugführer. Bis auf wenige explizit genannte Ausnahmen gelten alle Regeln für Fahrzeugführer auch für RadlerInnen.

Im Regelfall fahren RadlerInnen auf der Straße zusammen mit den Autos. Es gäbe viele Unfälle, wenn die allgemeinen Verkehrsregeln für RadlerInnen nicht gelten würden. Vorfahrtsregeln, Richtungsanzeige, Rechtsfahrgebot usw. zur Vermeidung von Unfällen funktionieren nur dann, wenn sich ausnahmslos alle daran halten.

Übrigens:

Auch der Bußgeldkatalog gilt für RadlerInnen als FahrzeugführerInnen.