Der Klimafahrplan für Bargteheide
Angesichts der dramatischen Entwicklungen der Klimakrise hat sich Bargteheide ein klares Ziel gesetzt: Klimaneutralität bis 2035. Damit geht die Stadt deutlich über die Zielsetzungen des Bundes (2045) und der EU (2050) hinaus und richtet sich an den Zielen des Pariser Klimaschutzabkommens aus.
Um dieses ambitionierte Ziel strategisch und fundiert zu verfolgen, wurde durch Bargteheide Zero 2022 ein Bürgerbegehren initiiert, aufgrund dessen die Erarbeitung eines Integrierten Vorreiterkonzeptes beschlossen wurde.
Warum ein neues Konzept?
Bereits 2012 gab es in Bargteheide ein Klimaschutzkonzept. Dieses war jedoch ausgerichtet auf die seinerzeitigen Ziele der Bundesregierung. Es hatte lediglich die (recht unambitionierte) Reduzierung von Treibhausgasen zu Ziel, nicht aber die Klimaneutraliät.
Das neue Integrierte Vorreiterkonzept geht daher deutlich weiter: Es verbindet Analyse, Zieldefinition, Beteiligung und konkrete Maßnahmen in einem strukturierten Gesamtplan. Es schafft damit erstmals eine belastbare Grundlage für:
- politische Entscheidungen
- öffentliche Investitionen und Bauvorhaben
- Personalplanung in der Verwaltung
- systematisches Controlling der Klimaschutzstrategie
- interkommunale Vergleichbarkeit
Zugleich formuliert es klare Anforderungen an Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Bürgerschaft.
Förderung und fachliche Begleitung
Die Stadt nutzte für die Erstellung des Vorreiterkonzeptes Fördermittel des Bundes.
Fachlich begleitet wurde der Prozess vom Hamburg Institut im Zeitraum von Februar 2025 bis März 2026.
Kommunaler Handlungsspielraum – und seine Grenzen
Kommunen spielen eine zentrale Rolle im Klimaschutz. Viele Maßnahmen liegen direkt in ihrer Verantwortung, etwa:
- Planung und Begleitung des Ausbaus erneuerbarer Energien
- Bau und Förderung von Radwegen
- Stadtentwicklung und Bauleitplanung
- Beratungs- und Informationsangebote
Gleichzeitig werden zentrale Rahmenbedingungen auf übergeordneter Ebene gesetzt – durch EU, Bund und Land. Gesetze wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz oder das Gebäudeenergiegesetz beeinflussen maßgeblich, wie schnell sich Strom-, Wärme- und Mobilitätssektor transformieren.
Der Handlungsspielraum der Stadt hängt daher stark von politischen Entscheidungen außerhalb Bargteheides ab. Umso wichtiger ist es, die Rahmenbedingungen aktiv zu beobachten, Fördermöglichkeiten zu nutzen und sich für ambitionierte Regelungen einzusetzen.
Zugleich hängt das Erreichen der Klimaziele entscheidend von den individuellen Entscheidungen der Bürger:innen und Unternehmen ab – etwa bei der Installation von Photovoltaikanlagen, der energetischen Sanierung von Gebäuden oder der Wahl des Verkehrsmittels. Die Stadt kann hier durch Information, Beratung und geeignete Rahmenbedingungen unterstützen.
Umsetzung des Vorreiterkonzeptes
Jetzt ist entscheidend, dass das Vorreiterkonzept und insbesondere aber die Umsetzung der Maßnahmen beschlossen wird.
Am 25.02.2026 wird das Vorreiterkonzept im Umwelt-Klima-Energie-Ausschuss behandelt und steht in der Stadtvertretersitzung am 12.03.2026 zu finalen Abstimmung.
